Die europäischen Regeln für Retinol wurden nicht erst 2026 beschlossen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/996 vom 3. April 2024. Sie betrifft Retinol, Retinyl Acetate und Retinyl Palmitate in kosmetischen Produkten.

Zwei Grenzen, zwei Fristen

Für Körperlotionen beträgt die Höchstkonzentration 0,05 Prozent Retinoläquivalent, für andere verbleibende sowie abwaschbare Produkte 0,3 Prozent Retinoläquivalent. Diese regulatorische Bezugsgröße sollte nicht ungeprüft mit jeder Prozentangabe auf einem Produkt gleichgesetzt werden.

Seit dem 1. November 2025 dürfen nicht entsprechende Produkte nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Mai 2027 dürfen sie auch nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Die Unterscheidung erklärt, warum die Umstellung mehrere Zeitpunkte hat.

Was der Hinweis bedeutet

Die Verordnung verlangt außerdem einen Hinweis auf den Vitamin-A-Gehalt und die Berücksichtigung der täglichen Aufnahme. Die Vorgaben betreffen die ausdrücklich genannten Stoffe; sie sollten nicht pauschal als Verbot sämtlicher Retinoide beschrieben werden.

Für Leserinnen und Leser ist dies eine Einordnung der Kennzeichnung und des regulatorischen Zeitplans. Daraus folgt keine individuelle Anwendungsempfehlung.

Sources & credits

  1. Verordnung (EU) 2024/996: Grenzen, Kennzeichnung und Übergangsfristen